Glücksspiel ist in Deutschland seit 2021 auch im Internet legal möglich, allerdings unter strengen Regularien. Das Regelwerk des Glücksspielstaatsvertrags bezieht sich jedoch nicht nur auf das Spiel selbst, sondern auch auf Werbemaßnahmen der Anbieter.
Hier gibt es viele Tücken und Dinge, die bei der Kampagnengestaltung zu beachten sind. Mark Seibert ist Chefredakteur und Casino-Experte bei OnlineCasinosDeutschland.com, der führenden Plattform für Informationen rund um deutsche Online-Casinos. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Glücksspielbereich bietet er fundierte Einblicke in Trends, Strategien und Entwicklungen der Branche und teilt praxisnahe Tipps für Spieler und Interessierte.
Exklusiv für uns gibt er in einem Interview Antworten auf Fragen, die nicht nur Spieler, sondern auch Betreiber und Mediengestalter interessieren.
„Ist Glücksspielwerbung generell erlaubt?“
Mark Seibert: „Gleich zum Einstieg eine schwierige Frage. Ja, grundsätzlich ist Werbung für legale Glücksspiele in Deutschland erlaubt, allerdings muss sie den Vorgaben des seit 2021 aktiven Glücksspielstaatsvertrags entsprechen. Ganz besonders wichtig ist das Thema Jugendschutz. Wer minderjährig ist, darf keinen Zugang zu Glücksspielen, aber auch nicht zu Werbekampagnen bekommen.“
„Gilt das auch für soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram, die ja bekanntlich auch von jüngeren Zielgruppen genutzt werden?“
Mark Seibert: „Lizenzierte Anbieter dürfen auch soziale Medien für ihre Werbung nutzen. Wichtig ist, dass die Lizenz von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stammen muss und dass der Anbieter in der Whitelist eingetragen ist. Damit endet das Regelwerk aber noch nicht.“
„Was gilt es darüber hinaus zu beachten?“
Mark Seibert: „Es gibt Zeitregeln, die jedoch auch für Radio, TV und das Internet allgemein gelten. Zwischen 6:00 und 21:00 Uhr ist die Ausspielung von Glücksspielwerbung generell verboten. Werbetreibende müssen außerdem mit einem sicheren Zielgruppen-Targeting dafür sorgen, dass Jugendliche oder gefährdete Personen nicht angesprochen werden.”
„Funktioniert das wirklich?“
Mark Seibert: „Es ist herausfordernd. Überlegen Sie mal, wie viele Jugendliche in sozialen Medien unterwegs sind, Influencern folgen oder auch bei Twitch-Streamern zuschauen.
Da sitzt niemand und kontrolliert die Ausweise der Zuschauer. Nehmen Sie Twitch als Beispiel. Kanalinhaber sichern sich ab, indem sie ihren Content „ab 18“ kennzeichnen. Um zuzuschauen, reicht es aber, die eigene Volljährigkeit zu bestätigen. Ob der Zuschauer dann 16 oder 18 ist, kann niemand wirklich prüfen.
Ein weiteres Beispiel ist TikTok, das von vielen jungen Menschen genutzt wird und offiziell ab 13 Jahren erlaubt ist. Hier gibt es zwar eine strenge Richtlinie für Werbetreibende, aber wie schnell melden sich Jugendliche an und schummeln beim Geburtsdatum? Es gibt keine 100-prozentige Garantie, dass Werbung nicht an Minderjährige ausgespielt wird. Folglich gibt es auch immer wieder Forderungen, Glücksspielwerbung in Gänze zu verbieten.“
„Wer ist die eigentliche Zielgruppe für Werbetreibende?“
Mark Seibert: „Natürlich die Personen, die ein reales Interesse an Glücksspielen haben. In erster Linie sind das volljährige Personen, eher Männer als Frauen und alterstechnisch zwischen 20 und 40 Jahren. Wenn Sie sich die Banden bei Fußballspielen anschauen, ist der Fußballspieler Mitte 30 der perfekte Kandidat für eine erfolgreiche Glücksspielwerbung.“
„Warum gerade beim Sport?“
Mark Seibert: „Wer beim Fußball mitfiebert, ist natürlich prädestiniert, sein Wissen in Geld zu verwandeln. Sie wissen selbst, dass viele Fußballzuschauer die sprichwörtliche Weisheit für sich beanspruchen. Sie sehen Fehler, die der Schiri nicht fehlt, Fouls, die es nicht gab. Da wundert es nicht, dass sich dieser Typus Fan natürlich auch berufen fühlt, seinen Tipp offiziell abzugeben und eine Wette zu platzieren. Die Schnittmenge ist spannenderweise hoch.“
„Und darf beim Sport geworben werden“?
Mark Seibert: „Ja, Werbung für Sportwetten und Glücksspiel ist im Sportumfeld erlaubt, vor allem im Profifußball sehen Sie das schon an den Banden. Gesellschaftlich und politisch wird hier stark diskutiert und es gelten wieder einmal strenge Regeln.”
„Nicht für Minderjährige und nur für legale Anbieter?“
Mark Seibert: „Ja, auch das, aber wie wollen Sie das kontrollieren? Bei großen WM-Spielen sitzen mit Sicherheit auch Jugendliche und sogar Kinder vor dem Fernseher und sehen die Einblendungen über die Bande. Verboten ist allerdings Trikotwerbung für Glücksspielbetreiber in Jugend- und Kindermannschaften. Auch die Zeitregel von 06:00 bis 21:00 Uhr bleibt. Wenn ein WM-Spiel um 20:45 Uhr anfängt, werden sie aber trotzdem noch Jugendliche und Kinder vor dem Fernseher finden.“
„Also ist diese Art von Werbung eigentlich gefährlich?“
Mark Seibert: „Viele Politiker und Experten sagen ja. Andererseits möchte ich dann die Frage in den Raum stellen, warum Sponsoring durch Alkoholanbieter und Werbung für alkoholische Getränke problemlos möglich ist. Immerhin haben wir es hier auch mit einem Suchtmittel zu tun und ich schätze die Anzahl an alkoholkranken Menschen als höher ein, im Verhältnis zu spielsüchtigen Personen.
Das verharmlost natürlich die Gefahr nicht, zeigt aber, wie tückisch die Regelfindung sein kann. Trikotwerbung wurde 2025 bereits verboten, jetzt fürchten Fußballclubs natürlich, dass es noch härtere Maßnahmen gibt.
Wissen Sie, wir haben in Deutschland sowas wie eine Pressefreiheit, sollten wir dann nicht auch eine Werbefreiheit haben? Es wurde und wird schon immer für Dinge geworben, die erst für volljährige Personen geeignet sind. Man muss eben Regeln haben und die gibt es ja!”
„Warum würde das die Fußballclubs denn stören?“
Mark Seibert: „Weil Werbung auch Geld bringt. Dahinter stecken Sponsorenverträge in Millionenhöhe, mit denen sich Clubs finanziell über Wasser halten.“
„Wären Sie für ein allgemeines Werbeverbot?“
Mark Seibert: „Auf gar keinen Fall! Es ist wichtig, dass Glücksspiel in einem regulierten und geprüften Rahmen stattfindet. Aber woher sollen die interessierten Menschen denn wissen, was legal ist, wenn Werbung verboten ist? Solche Verbote werden von Schwarzmarktanbieter nur zu gern genutzt, um das eigene Angebot in den Mittelpunkt zu rücken. Werbung verschwindet auch mit Verboten nicht. Genauso wie zum Beispiel Glücksspielstreaming nicht verschwunden ist, nur weil Twitch auf einmal Regeln eingeführt hat.“
„Bei Influencern und Streamern ist Glücksspiel also ein Thema?“
Mark Seibert: „Natürlich! Nachdem Twitch gewisse Plattformen verboten hat, wurde mit Kick eine Alternative gegründet. Jetzt schauen die Zuschauer eben dort zu, wie andere Millionen bei in Deutschland nicht legalen Anbietern verzocken. Das ist nicht zielführend!
„Welche Art von Werbung packt die Menschen überhaupt?“
Mark Seibert: „Das ist typabhängig. Manche fühlen sich von der TV-Werbung angesprochen, gerade jüngere (aber volljährige) Zielgruppen setzen eher auf Influencer oder Streamer.
Einen hohen Stellenwert haben Testimonials von Test- und Vergleichsseiten, die gar nichts mit dem Anbieter zu tun haben. Es werden einfach verschiedene Glücksspielanbieter getestet, erklärt und geprüft. Das gibt den Menschen Sicherheit und gerade unsichere Leute, mögen diese Art von (indirekter) Werbung lieber als eine große Anzeige bei Facebook.
„Wer warnt die Zielgruppe denn aber vor den Gefahren?“
Mark Seibert: „Die Werbung selbst. Wenn Sie eine Kampagne für Facebook programmieren, müssen Sie immer einen Warnhinweis zum sicheren Glücksspiel unterbringen.
„Und das wirkt?“
Mark Seibert: „Gegenfrage: Glauben Sie, dass die Schockbildchen auf Zigarettenpackungen gewirkt haben?“
„Wie wird es werbetechnisch weitergehen?“
Mark Seibert: „Das steht ein bisschen in den Sternen, insbesondere weil für 2028 mit einer neuen Reform des Glücksspielstaatsvertrags gerechnet wird. Es gibt viele Stimmen für ein Werbeverbot, ich bin dagegen.
Wir brauchen gut kontrollierte und seriöse Werbung, um die lizenzierten und erlaubten Anbieter erkennbar zu machen.
Ein Verbot führt zu nichts, dann werden Schlupflöcher gesucht. Manche bekannten Anbieter erstellen Partner- und Schwester-Websites und werben dafür. Die haben dann nichts mit dem Anbieter selbst zu tun, führen aber indirekt trotzdem dorthin. Seit es Verbote gibt, gibt es auch Möglichkeiten, sie zu umgehen. Dann lieber reguliert und dafür sicher.“
„Herr Seibert, wir bedanken uns bei Ihnen für die Zeit und Ihre Einschätzungen.“
Mark Seibert: „Danke, jederzeit wieder!“

