Etliche Verlage bieten Plattformen für „Bürgerreporter“ an. Aber wer haftet, wenn dabei etwas schiefgeht? Ein laufender Rechtsstreit zeigt: Es kann für alle Beteiligten deutlich unangenehmer werden als gedacht.
Als Facebook seinen Höhepunkt erreicht, als immer mehr Menschen eigene Texte und Fotos ins Netz stellen, wollen auch deutsche Verlage Plattformen bieten. Um 2010 entdeckt die Branche den Graswurzeljournalismus als neues Geschäftsfeld. Bis heute beteiligen sich etliche Medienunternehmen bundesweit daran. Ihre Seiten tragen Namen wie Lokalkompass.de und BerlinerWoche.de (beide von der Funke Mediengruppe), myheimat.de (Mediengruppe Pressedruck Augsburg), RheinischeAnzeigenblaetter.de (DuMont) oder wochenblatt-reporter.de (Rheinpfalz Mediengruppe).
Das Konzept ist bei allen gleich: Lokale Anzeigenblätter bekommen Internetauftritte, auf denen Leser als „Bürgerreporter“ eigene Artikel veröffentlichen dürfen. Die Medienhäuser müssen also kaum eigene journalistische Inhalte liefern und verdienen an der üppigen Onlinewerbung rund um den „user generated content”. Für fleißige „Bürgerreporter“ gibt es oft kleine Schmankerl: Hin und wieder schaffen es die schönsten Fotos und besten Artikel zur Belohnung ins gedruckte Anzeigenblatt. Win-win, oder?
Ein aktueller Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt, dass es für alle Beteiligten sehr teuer und unangenehm werden kann, wenn doch mal etwas schiefgeht. Der Rechtsstreit zwischen der Funke Mediengruppe und einem Lokalpolitiker könnte Auswirkungen auf die gesamte Branche haben.
Steht der „Bürgerreporter“ ‚allein im Regen‘?
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