Wie die Vorwürfe gegen Wolfram Weimer juristisch zu bewerten sind

Der Medienstaatsminister musste sich in den vergangenen Tagen heftige Vorwürfe wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen anhören. Der Blick in die Literatur legt nahe: Juristisch zu befürchten hat er eher nichts.

„Was erlaube Weimer?!“ Die aufgekratzte Berichterstattung über Wolfram Weimers angeblichen „Inhalteklau“ weckt Erinnerungen an Trapattonis legendäre Wutrede. Nur ist Weimer kein mosernder Bayernspieler, sondern Medienstaatsminister. Ein Medienstaatsminister, der in so deutlichen Worten gegen das digitale Raubrittertum der großen Tech-Konzerne wetterte, dass der ehemalige US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, ihn eines massiven Angriffs auf die US-Digitalindustrie bezichtigte. Jetzt wird Weimer Heuchelei und Doppelmoral vorgeworfen. Das zur Weimer Media Group gehörende Portal The European hatte reihenweise Politiker und Prominente als Autoren aufgeführt, Reden und anderweitige Beiträge wohl aber ohne deren Kenntnis veröffentlicht. Was auf den ersten Blick als astreiner Raubzug erscheint, entpuppt sich auf den zweiten als rechtlich zulässige Weiterverbreitung.

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Hermann v. Engelbrechten-Ilow
Hermann v. Engelbrechten-Ilow
Hermann von Engelbrechten-Ilow ist Rechtsanwalt in Berlin und beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten gesellschaftlicher Meinungsbildung. Im Dezember erschien von ihm das Buch „Was läuft da schief im Journalismus?“ im Herbert von Halem Verlag.

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