Seit Jahren gibt es bei der Zähmung der Plattformen keine wirklichen Fortschritte. Der Grund: ein banaler Zuständigkeitsstreit zwischen der Europäischen Union und Institutionen der Mitgliedstaaten. Dieser könnte die Regulierung sogar blockieren, sollte X die Reichweite einzelner Medien drosseln.
Irgendwo in der US-amerikanischen Provinz finden Wanderer in einem Waldstück eine Leiche. Das örtliche Sheriffbüro ermittelt, steht aber vor einem Rätsel: Wer ist die Person? Liegt überhaupt ein Verbrechen vor? Kurz bevor der Fall zu den Akten gelegt wird, kommt der Durchbruch. Die Ermittler merken: „Wir sind da einer großen Sache auf der Spur!“ Just in dieser Sekunde quietschen Reifen, knallen Türen und adrett gekleidete Männer und Frauen mit Sonnenbrillen erscheinen auf der Bildfläche. „FBI, wir übernehmen jetzt.“
Die Szene könnte einer beliebigen amerikanischen Krimiserie entstammen. Hier die hartnäckigen und erdverwurzelten Ermittler, dort die arrogant-überheblichen „Feds“. Betrachtet man die Sache juristisch, versteckt sich dahinter ein schnöder Zuständigkeitsstreit, wie er in politischen Mehrebenensystemen alltäglich ist. Handelt es sich um ein staatenübergreifendes Verbrechen, dann ist es Angelegenheit des FBI. Ist der Fall lokal begrenzt, machen die Ermittler vor Ort weiter. Vor Gericht treffen sie sich nur, wenn es um die Verurteilung des Mörders geht, aber bestimmt nicht, um zu klären, wer eigentlich ermitteln darf – womit wir beim „alten Europa“ wären. Genauer gesagt bei den deutschen Landesmedienanstalten und den großen Techplattformen, die (noch) überwiegend aus den USA stammen. Hier sieht es anders aus.
Die Landesmedienanstalten haben Youtube, Spotify und Facebook aufgefordert, sich an die Regeln des Medienstaatsvertrages zu halten. Das genannte Trio denkt gar nicht daran und ist der Meinung, es habe sich nur an das europäische Recht zu halten. Die Folge: Man sieht sich vor Gericht. Aufhänger sind die verpflichtenden Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag. Im Grunde geht es aber um die Frage, in welcher Form die Mitgliedsstaaten – und damit die deutschen Landesmedienanstalten – die Plattformen überhaupt noch regulieren dürfen. „Es braucht Klarheit, ob nationales Medienvielfaltsrecht gilt oder eben nicht. Deshalb begrüßen wir eine gerichtliche Klärung dieser Frage“, sagt die Vorsitzende der ZAK, die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg Eva Flecken, auf Anfrage von Medieninsider.
Alle wollen Transparenz – nur eben anders
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