Die AfD könnte in zwei ostdeutschen Bundesländern die absolute Mehrheit erreichen. Das würde tiefe Einschnitte in der Medienpolitik mit grundlegenden Veränderungen im Rundfunk bedeuten. In unserem Q&A klären wir die wichtigsten Punkte.
Die rundfunkpolitischen Pläne der AfD sind einfach zusammengefasst: Tabula rasa. Ihr zentrales Ziel ist die umgehende Kündigung aller medienrechtlichen Staatsverträge, die von den 16 Ländern beschlossen wurden. Dabei geht es der Rechtsaußenpartei vor allem um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Den will sie in der bisherigen Form abschaffen.
Bei den Landtagswahlen im September könnte die AfD in Sachsen-Anhalt (Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, Foto links) und Mecklenburg-Vorpommern (Spitzenkandidat Leif-Erik Holm, Foto rechts) die absolute Mehrheit erreichen. In beiden Ländern rangiert die Partei nach den bisherigen Umfragen mit deutlichem Abstand auf dem ersten Platz. Kann die AfD in beiden Ländern allein regieren, könnte sie ihre Pläne umsetzen – und zusätzlich auch den MDR- bzw. den NDR-Staatsvertrag kündigen.
In diesem Q&A klären wir die wichtigsten Fragen zu Kündigungsverfahren, den Folgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie den Auswirkungen auf den Privatfunk und die Medienaufsicht.
Warum will die AfD die rundfunkrechtlichen Staatsverträge kündigen?
Sie will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend umbauen und den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio streichen. Der AfD geht es darum, „den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein Zehntel seiner Größe zu verschlanken“. In seiner jetzigen Form sei er „überholt“. Außerdem wirft die AfD den Anstalten vor, nicht neutral zu berichten. Die AfD will „einen schlanken Heimatfunk“, den sie „Grundfunk“ nennt, finanziert aus Steuern oder über Abgaben von Technologie- und Streamingkonzernen.
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