Die Aufsichtsgremien der Öffentlich-Rechtlichen sind massiv überaltert. Beim SWR will die Politik nun erstmals Plätze exklusiv für junge Menschen reservieren. Reicht das aus? ÖRR-Insider berichten von einer harten Realität zwischen fachlicher Ignoranz und politischen Machtzirkeln.
Deutschlands höchstes Gericht hat bereits vor mehr als zehn Jahren klare Vorgaben dazu gemacht, wie die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender besetzt sein müssen. 2014 hielten die Bundesverfassungsrichter in ihrer ZDF-Entscheidung fest: In den Aufsichtsgremien sollten „Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens“ vertreten sein – also auch ausreichend junge Menschen. Daher sollte die folgende Zahl ein deutliches Warnzeichen sein:
Die Mitglieder in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind im Schnitt rund 57 Jahre alt – und damit 12 Jahre älter als die Durchschnittsbevölkerung.
Die Überalterung der Gremienmitglieder ist damit ein Spiegelbild des Publikums von ARD & Co. – aber vor allem ein Beleg für einen deutlichen Generationenabriss auch in der Aufsicht. Das ist ein Problem. Denn besonders angesichts der Transformation der Sender gilt der Blick junger Generationen als erfolgskritisch.
Unterschiede zwischen den Anstalten gibt es dabei kaum. Sowohl in den neun Rundfunkräten der ARD, als auch im Fernsehrat des ZDF oder dem Hörfunkrat des Deutschlandradios sind jüngere Menschen massiv unterrepräsentiert, wie eine Auswertung von Medieninsider zeigt.
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