EuGH-Urteil: Und plötzlich ist das Plattformprivileg angreifbar

Der Streit um eine Blitzer-App rüttelt am rechtlichen Fundament des digitalen Raums: Der Europäische Gerichtshof verschärft die Regeln für das jahrzehntealte Plattformprivileg. Das Urteil ist auch für klassische Medienhäuser im Kampf gegen Big Tech von großer Bedeutung.

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind schwer verdaulich. Kein Wunder: Je höher man die Instanzenleiter klettert, desto dogmatischer wird es. Und die Dogmatik ist staubtrocken. Beim Luxemburger Gericht kommt hinzu, dass es 26 Rechtsordnungen unter einen Hut bekommen muss. Das führt dazu, dass jeder Urteilssatz zahlreiche Nebensätze enthält, gespickt mit allerlei Vorbehalten und Einschränkungen. Wenn das Gericht dann auf die Idee kommt, zwei Verfahren miteinander zu verbinden, deren Sachverhalte sich überschneiden, aber nicht identisch sind, raucht beim Lesen der Kopf. Das erklärt vielleicht, warum die Sprengkraft des Urteils vom vergangenen Dienstag noch nicht aufgefallen ist. Der EuGH hat dem Internet, wie wir es bisher kannten, eventuell die Geschäftsgrundlage entzogen. Er hat die Steilvorlage geliefert, das Plattformprivileg für Social Media zu kippen.

Das historische Fundament des Internets

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Hermann v. Engelbrechten-Ilow
Hermann v. Engelbrechten-Ilow
Hermann von Engelbrechten-Ilow ist Rechtsanwalt in Berlin und beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten gesellschaftlicher Meinungsbildung. Im Dezember erschien von ihm das Buch „Was läuft da schief im Journalismus?“ im Herbert von Halem Verlag.

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