Rundfunkbeitrag: Plötzlich soll Erhöhung geringer ausfallen

ARD und ZDF wollen vor dem Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,94 Euro durchsetzen. Mitten im Streit rückt die KEF von ihrer bisherigen Empfehlung ab.

Normalerweise birgt ein sogenannter Zwischenbericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) keine großen Überraschungen. Vielmehr gilt er als Formalie. Denn nur alle vier Jahre schlägt die Kommission die Höhe eines neuen Rundfunkbeitrags vor, angepasst an den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Doch in dieser Beitragsperiode ist vieles anders. Die letztlich über den Beitrag entscheidenden Bundesländer blockierten den letzten Erhöhungsvorschlag der KEF von 2024 und setzten die Erhöhung auf monatlich 18,94 Euro nicht um. Stattdessen wollten sie das Finanzierungsmodell ab 2027 in Teilen ändern und bis dahin den Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro unverändert lassen. Die Folge: ARD und ZDF reichten Verfassungsbeschwerde ein. Und mitten in dieser Phase meldet sich nun die KEF mit ihrem 25. Bericht – und rückt darin von ihren bisherigen Empfehlungen ab. Medieninsider kennt die Details des Entwurfs.

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Volker Nünning
Volker Nünning
Volker Nünning ist freiberuflich von Bonn aus als Medienjournalist aktiv. Von 2005 bis Ende 2021 war er Redakteur der eingestellten Fachzeitschrift „Medienkorrespondenz“. Seine Themen: Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk, Medienpolitik sowie Medienaufsicht.

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