Alternative für Deutschlandfunk

Parteienfunk ist in Deutschland verboten. Die AfD denkt trotzdem über einen eigenen Radiosender nach. Warum das scheitern muss – und warum die Begründung dahinter nicht mehr ganz in die digitale Gegenwart passt.

Die FPÖ ist in Österreich mit einem eigenen Radiosender an den Start gegangen. Austria first heißt er, spielt englischsprachige Popmusik und transportiert die „patriotischen“ Botschaften der FPÖ. Deren deutsches Pendant, die AfD, will nachziehen und prüft laut einem Bild-Bericht, ebenfalls ein Funkhaus zu besetzen. „Fällt aus wegen is‘ nich‘“, denkt der Kolumnist und wedelt mit dem Medienstaatsvertrag. Dort steht sinngemäß in § 53 Abs. 3: Politische Parteien und Wählervereinigungen bekommen keine Rundfunkzulassung. Punkt, aus, Schluss. Schön, wenn das Recht mal einfach ist. Das erklärt aber noch nicht, warum Parteien keine Zulassung bekommen. Auch nicht, warum es im Jahre 2026 überhaupt noch ein Zulassungsverfahren braucht. Denn sämtliche politischen Player sind ohnehin längst im Mediengeschäft aktiv – die Digitalisierung macht’s möglich. À propos Parteien und Medien: Hatten wir das nicht alles schon einmal? Stichwort Parteipresse in der Weimarer Republik? Fragen über Fragen. Zeit für ein paar Antworten.

Parteien gelten rundfunkrechtlich als „staatsnah“

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Hermann v. Engelbrechten-Ilow
Hermann v. Engelbrechten-Ilow
Hermann von Engelbrechten-Ilow ist Rechtsanwalt in Berlin und beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten gesellschaftlicher Meinungsbildung. Im Dezember erschien von ihm das Buch „Was läuft da schief im Journalismus?“ im Herbert von Halem Verlag.

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