Wie ARD und ZDF Geschäfte mit Podcasts und YouTube machen

ARD und ZDF verhalten sich im Internet immer mehr wie kommerzielle Unternehmen – das zumindest kritisieren private Anbieter aus Funk und Fernsehen. Vor allem bei den öffentlich-rechtlichen Podcast-Angeboten sehen sie die Grenzen des Erlaubten überschritten – und auch bei YouTube scheinen die Anstalten und ihre Werbetöchter die Grauzonen auszuloten. 

Die digitalen Verbreitungswege über das Internet haben private und öffentlich-rechtliche Medienangebote so nah gebracht wie nie zuvor. In der dezentralen Welt, in der Nutzer entscheiden, wo sie Inhalte konsumieren, wird der Wettbewerb um die Aufmerksamkeit immer größer – und für private Medien zur wirtschaftlichen Herausforderung. 

Denn während die öffentlichen-rechtlichen Anstalten ihren Auftrag so verstehen, mit ihren Inhalten im Sinne der medialen Grundversorgung überall vertreten zu sein, steht für private Anbieter mehr im Vordergrund, Nutzer auf ihre eigenen Plattformen zu ziehen. Denn nur dort lassen sie, die Nutzer, sich zu zahlenden Kunden konvertieren oder eigenständig werbevermarkten. Daher rührt seit Jahren der Streit zwischen kommerziellen Anbietern und öffentlich-rechtlichen Anstalten, was ARD und ZDF im Netz dürfen und was nicht. Das betrifft nicht nur ihre eigenen Kanäle, sondern auch ihre Aktivitäten auf sozialen Netzwerken und weiteren Content-Plattformen wie YouTube. Die Privaten nämlich meinen, dass ihnen die Dominanz der Öffentlich-Rechtlichen das Geschäft erschwere – und ihr Treiben darüber hinaus von ihrem Auftrag gar nicht gedeckt sei.

Medieninsider berichtete bereits ausführlich über zahlreiche Konflikte zwischen der Verlagsbranche und den ARD-Anstalten über textlastige Angebote. Doch nicht nur dort wird heftig diskutiert. Auch Anbietern von Funk und Fernsehen stoßen die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Medien im Netz auf. Sie stören sich dabei nicht nur an ihrer Präsenz, sondern auch daran, dass die Konkurrenz ihre Angebote kommerziell vermarktet. Denn anders als im linearen Fernsehen, ist es den öffentlich-rechtlichen Anstalten im Netz nicht erlaubt. 

ARD und ZDF müssen eine Reihe von Vorschriften beachten, wenn sie Inhalte im Netz verbreiten. Ein Großteil dieser Regelungen stammt aus dem Jahr 2009. Sie wurden von den Bundesländern staatsvertraglich beschlossen, um die Privatsender und die Presseverlage zu schützen. Eine der zentralen Bestimmungen lautet: Die Online-Angebote müssen werbefrei sein. Und das gilt noch heute (wobei Produktplatzierungen inzwischen erlaubt sind). Im Medienstaatsvertrag ist das in Paragraf 30 verankert. Im Juristendeutsch ist vom Telemedienwerbeverbot die Rede, das den öffentlich-rechtlichen Sendern auferlegt wurde. Online-Angebote sind rechtlich gesehen Telemedien.

Aber nicht nur über ihre eigenen Mediatheken dürfen ARD und ZDF keine Werbeerlöse erhalten. Verbreiten die Anstalten ihre Inhalte im Netz über Drittplattformen, wo gerade das junge Publikum unterwegs ist, dürfen sie dadurch ebenso keine Werbeeinnahmen erzielen. Das heißt in der Konsequenz, öffentlich-rechtliche Fernsehsendungen müssen etwa über YouTube werbefrei abrufbar sein. Gleiches gilt für Audio-Inhalte, beispielsweise Podcasts, die über Spotify oder Apple verbreitet werden.

Im Visier von Vaunet: ZDF Studios und RBB Media

Vaunet wirft ARD und ZDF nun vor, sich nicht an diese Regelung zu halten. Gegenüber Medieninsider erklärt der Dachverband der Privatsender, dass kommerzielle Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten als eigene Publisher auftreten und damit das Telemedienwerbeverbot umgingen. Im Fokus stehen dabei vor allem die Unternehmen ZDF Studios und auf ARD-Seite die RBB Media, die Werbetochter des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB).

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Volker Nünning
Volker Nünning
Volker Nünning ist freiberuflich von Bonn aus als Medienjournalist aktiv. Von 2005 bis Ende 2021 war er Redakteur der eingestellten Fachzeitschrift „Medienkorrespondenz“. Seine Themen: Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk, Medienpolitik sowie Medienaufsicht.

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