Bild-Chefredakteur Julian Reichelt setzt sich gerichtlich gegen den Spiegel durch. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg untersagt dem Nachrichtenmagazin, seine Verdachtsberichterstattung im Zusammenhang mit dem mittlerweile abgeschlossenen Compliance-Verfahren in bisheriger Form weiterzuberbreiten. Dennoch lässt der Spiegel den Artikel online.
Die Kammer erließ ihren Beschluss in dieser Woche per einstweiliger Verfügung. Der Entscheidung vorangegangen war ein Schriftwechsel zwischen den Streitparteien und dem Gericht, „wegen Dringlichkeit“ aber keine mündliche Verhandlung.
Wie die Pressekammer ihre Entscheidung begründet – und weshalb der Artikel dennoch online bleibt
Im Beschluss heißt es:
„Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Verfügung (…) untersagt,
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