Julian Reichelt erwirkt einstweilige Verfügung gegen den Spiegel

Weshalb die Verdachtsberichterstattung über das Compliance-Verfahren dennoch online bleibt

TitelfotoAxel Springer

Bild-Chefredakteur Julian Reichelt setzt sich gerichtlich gegen den Spiegel durch. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg untersagt dem Nachrichtenmagazin, seine Verdachtsberichterstattung im Zusammenhang mit dem mittlerweile abgeschlossenen Compliance-Verfahren in bisheriger Form weiterzuberbreiten. Dennoch lässt der Spiegel den Artikel online.

Die Kammer erließ ihren Beschluss in dieser Woche per einstweiliger Verfügung. Der Entscheidung vorangegangen war ein Schriftwechsel zwischen den Streitparteien und dem Gericht, „wegen Dringlichkeit“ aber keine mündliche Verhandlung.

Wie die Pressekammer ihre Entscheidung begründet – und weshalb der Artikel dennoch online bleibt

Im Beschluss heißt es:

„Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Verfügung (…) untersagt,

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Marvin Schade
Marvin Schadehttps://medieninsider.com
Marvin ist Co-Gründer und Founding Editor von Medieninsider und hat sich damit einen kleinen Traum erfüllt. Vor der Gründung war er mehrere Jahre für den Branchendienst Meedia in Hamburg und Berlin tätig, arbeitete kurz beim Focus Magazin und zuletzt für Gabor Steingarts Morning Briefing.

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