Nachdem die Politik beschlossen hat, bei zwei ARD-Anstalten die Intendantenvergütungen zu deckeln, stehen auch weitere Gehaltsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Disposition. Medieninsider liegt der vorläufige Bericht der Finanzkommission KEF für die künftige Beitragsperiode vor. Aus ihm geht erstmals hervor, was die außer- und damit übertariflich Beschäftigen bei den Rundfunkanstalten kosten und mit welchen Sparmaßnahmen die KEF auch das mittlere Management angehen will.
Je länger man auf seiner Position arbeitet, desto mehr Gehalt bekommt man über die Jahre. In der Regel. Kai Gniffke wird auf ein neues Gehaltsplus verzichten müssen. Ab September 2024 wird der Intendant des Südwestrundfunks (SWR) für seine Arbeit sogar weniger Geld erhalten. Dann beginnt seine zweite Amtsperiode als Senderchef, für die er im Dezember wiedergewählt wurde. In der Sitzung machte Verwaltungsratschef Hans-Albert Stechl eine eindeutige Ansage: Bei Gniffkes Gehalt werde es „in der Summe in der zweiten Amtszeit eine Reduzierung“ geben. Das seien „klare Signale, die hier alle verstanden haben“, sagte Stechl.
Die Intendanten der ARD stehen unter Druck. Nicht zuletzt durch die Schlesinger-Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird über ihre Vergütung diskutiert wie selten zuvor. Es sind nicht nur Verwaltungsräte, die sich zum Handeln gezwungen sehen. In Berlin und Brandenburg verankerte die Politik im neuen RBB-Staatsvertrag erstmals eine Deckelung für die Intendantenvergütung und auch beim Saarländischen Rundfunk (SR) wurde per Gesetzesänderung Ende Oktober ebenfalls im Grundsatz eine Gehaltsobergrenze eingeführt. Der Intendant und weitere außertariflich Beschäftigte beim SR sollen künftig nicht mehr als 180.000 Euro jährliches Grundgehalt bekommen – so viel wie Bundesrichter. Beim RBB soll das Grundgehalt des Intendanten zukünftig nicht mehr über dem liegen, was ein Senator verdient.
Gehaltsstrukturen der Sender stehen zur Disposition
Die Vorstöße von Berlin und Brandenburg sowie vom Saarland, die Intendantenvergütung gesetzlich zu begrenzen, stellen die bisherigen Gehaltsstrukturen beim RBB und SR zur Disposition. Doch nicht nur da: Im Laufe der Zeit dürfte sich dies auch auf die übrigen Anstalten auswirken. Weitere Bundesländer haben bisher keine ähnlichen gesetzlichen Initiativen gestartet. Die Rundfunkkommission der Länder diskutiert schon seit einigen Monaten darüber, ob im Medienstaatsvertrag eine Obergrenze für Intendantengehälter eingeführt werden soll. Bisher wurde dazu kein Ergebnis bekannt.
Doch nicht nur die Länder könnten ins Gehaltsgefüge der jeweiligen Anstalten eingreifen. Auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat Vorstellungen, die über die symbolische Debatte über Intendantengehälter hinausgehen. Die Finanzaufsicht will unter anderem übergreifende Regeln für die Vergütung des mittleren Managements, dessen Kostenapparat weitaus größer ist. Medieninsider liegt der vorläufige Bericht der KEF für die neue Rundfunkbeitragsperiode ab Januar 2025 vor. Er enthält auch die gesamten Personalkosten der Sender und erstmals Angaben über die Ausgaben, die nur für Führungskräfte anfallen.
Diese Maßnahmen erwartet die KEF von den Anstalten
Die KEF verlangt nun von ARD, ZDF und Deutschlandradio, „dass die Rundfunkanstalten einen gemeinsamen Rahmen für die Vergütung von Führungskräften entwickeln“. Und: Die Vergütungen sollten sich „grundsätzlich am Gehaltsniveau des öffentlichen Sektors einschließlich vergleichbarer öffentlicher Unternehmen orientieren“. Die Kommission will nicht prüfen, ob einzelne Führungskräfte angemessen bezahlt sind. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Sie will aber, dass die Sender auch bei der Vergütung ihres Spitzenpersonals Beitragsgelder sparsam verwenden.
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