Der Streit zwischen Presseverlagen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über die Ausgestaltung der Internet-Angebote gilt am Runden Tisch als unlösbar. Nun bereiten die Verleger nach Recherchen von Medieninsider die nächste Eskalationsstufe vor: Eine Beschwerde in Brüssel soll die verhärteten Fronten brechen. Medieninsider liegen interne Dokumente vor, die Einblicke in die Verlegerstrategie geben.
Alles reden und schlichten hat bisher nichts gebracht: So sehen es die Presseverlage, wenn es um die Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. Der Ärger bei den Zeitungshäusern ist seit langem groß. Mehr als 35 Verlage streiten mit fünf ARD-Anstalten in insgesamt neun Bundesländern über die Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz. Medieninsider hatte bereits umfangreich darüber berichtet. Der Vorwurf: Die Internet-Auftritte und Apps enthielten zu viel Text, die öffentlich-rechtlichen Angebot seien damit presseähnlich und das ein Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag. Die privaten Medienunternehmen sehen sich dadurch wirtschaftlich stark bedrängt. Die Anstalten halten die Vorwürfe wiederum für nicht gerechtfertigt. Sie erklären, man bewege sich im Netz auf rechtlich zulässigem Terrain.
Fünf Jahre nachdem Verlage und Öffentlich-Rechtliche zunächst aufeinander zugegangen waren, hat der Konflikt wieder an Schärfe gewonnen – und ist zu einem handfesten Streit eskaliert. Ausgetragen wird er längst auf mehreren Ebenen. Nicht nur am Runden Tisch, sondern auch vor Gericht. Weil die teils teuren und langwierigen Verfahren vor allem aber auf Verstöße ausgerichtet sind, die in der Vergangenheit liegen, suchen die Verleger nun neue Wege. Das Ziel: Der Gesetzgeber soll für mehr Klarheit für die Zukunft sorgen. Nach Recherchen von Medieninsider bereitet der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) dafür nun eine neue Eskalationsstufe vor: die Zeitungslobby trägt den Streit nach Brüssel.
Was die Zeitungsverleger bei der EU durchsetzen wollen – und mit welchen Argumenten
Diese Angebote berechtigen nicht zur Nutzung der Artikel in
Pressespiegeln (o. Ä.).
Klicke hier zum Erwerb von passenden Nutzungslizenzen.