Warum Medieninsider die PMG verklagt – und warum das die ganze Branche etwas angeht 

Fachmagazin gegen Verlagsallianz: Medieninsider geht mit einer Stufenklage gegen die Presse Monitor Gesellschaft (PMG) vor. Es geht um die unerlaubte Abrechnung von Artikeln in Pressespiegeln – in Hunderten Fällen. Ausführungen in eigener Sache.

Was zunächst wie ein herkömmlicher Rechtsstreit wirkt, trifft einen empfindlichen Nerv der gesamten Medien- und Kommunikationsbranche. Medieninsider verklagt mit Unterstützung der Leipziger Kanzlei Spirit Legal die PMG Presse-Monitor. Damit stellen wir als Fachmedium die gängige Praxis rund um Pressespiegel, Urheberrechte und Lizenzierung grundsätzlich infrage. Es geht um Geld, um Verantwortung und um die Frage, wer im digitalen Ökosystem über die Verwendung und den Wert journalistischer Inhalte entscheidet.

Recherchen von Medieninsider haben ergeben, dass die Inhalte unseres Fachmagazins über die PMG in Pressespiegeln lizenziert und abgerechnet wurden – ohne unser Unternehmen an den Einnahmen zu beteiligen und ohne überhaupt zu fragen. Die öffentlichen Hinweise, dass sich Medieninsider alle Rechte an seinen Inhalten vorbehält, wurden ignoriert. Die PMG verweigert jede substanzielle Auskunft darüber, welche Artikel konkret betroffen und in welchen Pressespiegeln sie veröffentlicht worden sind. Klar ist aber: Es geht um Hunderte Fälle.

Was ist die PMG – und wer steckt dahinter?

Die PMG ist einer der größten Anbieter im deutschsprachigen Raum für so genannte Medienbeobachtung. Dazu gehört auch die Erstellung von Pressespiegeln. Dafür sammelt die PMG Artikel und stellt sie ihren Kunden gebündelt zur Verfügung. Das Unternehmen gibt an, mehr als 3000 Print- und Online-Medien zu überblicken, greift also auf einen großen Teil der Medienlandschaft zu. Hinter der PMG stehen die größten der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Zu den Gesellschaftern zählen Axel Springer, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner + Jahr, die Handelsblatt Media Group, Hubert Burda Media, der Spiegel-Verlag, die Süddeutsche Zeitung sowie die Verbände BDZV und MVFP.

Damit agiert sie im Namen weiter Teile der Verlagsbranche und nimmt für sich eine zentrale Rolle bei der Verwertung journalistischer Inhalte in Pressespiegeln in Anspruch – bis hin zur faktischen Schaltstelle bei allgemeinen Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte. So wickelt die PMG nicht nur Pressespiegel ihrer Kunden ab, sondern auch alle, die nach einem speziellen Paragrafen im Urheberrecht erstellt werden. Dabei handelt es sich um §49 UrhG. 

Weshalb Medieninsider seine Rechte verletzt sieht

Der sogenannte Pressespiegel-Paragraf erlaubt es Unternehmen oder Verbänden unter bestimmten Voraussetzungen, Inhalte ohne vorherige Zustimmung in Pressespiegel aufzunehmen. Dafür zahlen sie Tantiemen, die letztlich von der VG Wort weiterverteilt werden sollen. Abgewickelt wird dieser Prozess von der PMG, die hier als unumgängliches Inkassounternehmen auftritt. 

Für dieses Vorgehen hat der Gesetzgeber jedoch klare Einschränkungen aufgestellt, damit unter dem Vorwand des §49 UrhG nicht einfach jeder Artikel über Pressespiegel weiterverbreitet werden kann. So dürfen die Artikel aus „Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern“ weiterverbreitet werden. Und auch nur, „wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen“. Auf ihrer eigenen Homepage ergänzt die PMG zum Gesetzestext, dass Inhalte von Fachmedien ausdrücklich ausgenommen sind. Darüber hinaus gilt: Wenn Medien ihre Artikel mit einem Rechtevorbehalt versehen, dürfen Artikel nicht einfach übernommen werden. Auch deshalb versehen viele Medien ihre Artikel am Ende mit dem Hinweis: „Alle Rechte vorbehalten.“ Diese Regelungen sind auch deshalb wichtig, weil sie Fachmedien und ihr Geschäftsmodell schützen. Denn hier gilt: Das Geschäft wird nicht über Reichweite und Masse gemacht. Institutionelle Abnehmer wie Unternehmen oder Verbände sind die primäre Zielgruppe. Wenn sie günstig über die PMG abrechnen, wird Fachmedien ein wichtiger Teil der geschäftlichen Grundlage entzogen.

Ein Angriff auf ein Geschäftsmodell, das an Bedeutung gewinnt – für die gesamte Branche

Nach den genannten Ausnahmen sehen wir keinen Grund dafür, unsere Artikel nach §49 in Pressespiegel aufzunehmen. Medieninsider richtet sich klar an ein Fachpublikum. Leser abonnieren das Angebot, um sich beruflich und nicht allgemein zu informieren. Darüber hinaus hat Medieninsider seine Artikel mit einem klaren Rechtevorbehalt versehen, weist darauf sogar an gleich mehreren Stellen hin. Trotzdem hat die PMG Artikel nach §49 UrhG abgerechnet. Bis heute ist unklar, was mit den daraus erfolgten Erlösen geschehen ist. Geld hat Medieninsider nicht erhalten.

Medieninsider sieht in diesem Vorgehen nicht nur seine Rechte verletzt, sondern sich um wesentliche Teile des Umsatzes beraubt. Während einzelne Abonnenten hochpreisige Abonnements abschließen, versorgen Verbände oder Unternehmen ihre Mitarbeiter und vor allem hochrangig Angestellte zum unerlaubten Sondertarif. Hinzu kommt, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Abonnements oder einzelnen Artikeln den Journalismus von Medieninsider überhaupt erst ermöglichen. Jeder Artikel ist Teil dieses Modells. Wird er systematisch in Pressespiegeln verteilt, verliert dieses Modell seine Grundlage. Dann wird nicht nur Umsatz entzogen. Dann wird das Geschäftsmodell untergraben.

Pressespiegel als „Totengräber der Qualitätsmedien“

Die Fragestellungen, um die es nun geht, betreffen nicht nur Medieninsider, sondern weite Teile der Branche. Sebastian Turner, ehemaliger Herausgeber des Tagesspiegel und Gründer von Table.Briefings, bezeichnet Pressespiegel bereits als „Totengräber der Qualitätsmedien“. Gemeint ist genau dieser Effekt: Inhalte, die eigentlich einzeln verkauft werden sollen, werden zentral abgegriffen und intern verteilt – mit fatalen Folgen für Anbieter, die auf direkte Erlöse angewiesen sind.

In Zeiten rückläufiger Geschäfte im klassischen Werbegeschäft gewinnen direkte Nutzerumsätze gewaltig an Bedeutung. Auch die Medienunternehmen, die hinter der PMG stehen, setzen vehement auf so genannten „Paid Content“, für den private Nutzer wie auch Unternehmen Geld zahlen sollen. Nachdem die Verwendung in Pressespiegeln in den vergangenen Jahrzehnten eher ignoriert worden sind, weil das Werbegeschäft ausgereicht hat, arbeiten nun viele von ihnen daran, in diesem Bereich aufzuholen. Das machen sie auch deshalb, weil die Zahlungsbereitschaft bei den allgemeinen Konsumenten nicht ausreicht und Unternehmen zudem finanziell besser aufgestellt sind. 

Wie stark Medienanbieter inzwischen darauf angewiesen sind, ihre Inhalte zu schützen, zeigen auch andere Fälle. So wirft die Stiftung Warentest Hubert Burda Media vor, bekannte Testergebnisse ohne eigenen Aufwand redaktionell zu verwerten, um damit Umsätze zu erzielen. Jahrelang wurde dies eher als Werbung anstatt als Schaden betrachtet. Die medienethische Ebene wird aber auch an vielen anderen Stellen deutlich. So verteidigen große Medienhäuser ihre Inhalte mit Nachdruck auch in der Debatte um Leistungsschutzrechte oder den Einsatz von KI-Modellen. Umso brisanter ist der Verdacht, dass Fachinhalte anderer Medien im Pressespiegel-System vergleichsweise großzügig behandelt werden.

Die PMG und ein System, das keinen Verantwortlichen kennt

Wie groß das Ausmaß im Fall von Medieninsider und der PMG ist, zeigen die vorliegenden Zahlen. So rechnete die PMG zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2023, also etwas mehr als zwei Jahren, 324 Mal Artikel von Medieninsider ab. Die Vergütung pro Text lag zwischen einem und 6,73 Euro. Dabei reichten die Verteilergrößen der Pressespiegel bis zu 300 Empfänger. In mehr als 100 Fällen waren es 250 Empfänger. Zum Vergleich: Ein Artikel von Medieninsider kostet im Einzelverkauf 19 Euro pro Person. Was hier stattfindet, ist keine Bagatelle. Es ist eine massive Verschiebung von Wertschöpfung.

Die Anzahl der Verstöße ist die bislang einzige Auskunft, die die PMG auf Anfrage von Medieninsider erteilt hat – zunächst persönlich, später anwaltlich. Jede weitere Angabe lehnt die PMG ab.

PMG hält Details unter Verschluss

 In ihren bisherigen Schreiben erklärte sie, sich als Inkassobeauftragte der VG Wort nicht zur Auskunft verpflichtet zu sehen. Es liege in der Natur der Sache, dass Urheber nicht wüssten, wer auf ihre Inhalte zugreife. Eine detaillierte Auskunft sei außerdem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Die PMG entzieht sich nicht nur der Verantwortung, wenn es um Nachfragen zur Verwendung unserer eigenen Inhalte geht. Sie hinterfragt auch nicht, was sie eigentlich abrechnet. So erfuhren wir von ihr, dass sie keine Prüfung der Inhalte vornimmt, die bei ihr gemeldet werden. Ob ein Artikel unter §49 UrhG falle, müsse der jeweilige Nutzer – also das jeweilige Unternehmen – entscheiden. Welche das sind? Eben das verrät die PMG nicht. Inhalte werden verteilt. Erlöse werden erzielt. Verantwortung übernimmt niemand.

Das zeigt auch: Sich als Kunde in Sicherheit zu wiegen, kann trügerisch sein. Pressestellen, die davon ausgehen, dass eine Meldung an die PMG rechtliche Sicherheit schafft, könnten sich täuschen. Greift §49 UrhG nicht, liegt das Risiko beim Nutzer. Blindes Vertrauen kann teuer werden.

Derzeit schützt die PMG diese Nutzer, in dem sie weitere Angaben einfach ablehnt. Wir wissen also weder, wo unsere Inhalte verwendet worden sind, noch um welche es sich genau handelt. Uns als Medieninsider wird damit die Gelegenheit genommen, mit den entsprechenden Unternehmen in Kontakt zu treten und sich überhaupt ein ordentliches Bild der Verwendung unserer Inhalte zu verschaffen. Aus unserer Sicht schützt die PMG aber vor allem sich selbst und ein intransparentes System, von dem sie profitiert. 

Weshalb ein Gericht über diesen Fall entscheiden muss 

Aus unserer Sicht zwingt uns die gut aufgestellte PMG nun in ein teures und mehrstufiges Verfahren. Zunächst geht es um Auskunft. Erst wenn klar ist, wer welche Inhalte genutzt hat, lassen sich Zahlungs- und Schadensersatzansprüche prüfen – auch gegenüber der PMG.

Dr. Henning Fangmann von der Kanzlei Spirit Legal, die Medieninsider in diesem Verfahren vertritt, sieht das Unternehmen nämlich nicht einfach in einer Vermittlerrolle. „Aus unserer Sicht hat sie ihre Nutzer durch das Inkasso zur rechtswidrigen Vervielfältigung ermutigt, weil sie aus der vorhergehenden Kommunikation wusste, dass die Inhalte von Medieninsider nicht unter § 49 UrhG fallen. Dadurch dürfte die PMG auf Kosten unserer Mandantin einen erheblichen Vorteil erwirtschaftet haben.“ Der Fall wird vor dem Landgericht Berlin (Az. 15 O 517/25) verhandelt. Einen Gütetermin gibt es noch nicht. Nach Zustellung der Klage im November hat sich die Gegenseite vom Gericht Fristverlängerungen für eine Erwiderung erbeten.  

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Marvin Schade
Marvin Schadehttps://medieninsider.com
Marvin ist Co-Gründer und Founding Editor von Medieninsider und hat sich damit einen kleinen Traum erfüllt. Vor der Gründung war er mehrere Jahre für den Branchendienst Meedia in Hamburg und Berlin tätig, arbeitete kurz beim Focus Magazin und zuletzt für Gabor Steingarts Morning Briefing.

1 ERGÄNZUNG

  1. Sind die PMG-Gesellschafter nicht genau die Verlage, die vor einiger Zeit aus allen Lobby-Kanonen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage herbeigeschossen haben? Weil sie sich von den Digital-Riesen wegen der Gratis-Mentalität abgezockt fühlten? Sie haben wirklich schnell gelernt!

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